Agentur , Werbung

Die BK Beraterkommission – ein Dinosaurier der Werbebranche

Gendersprache war bei der Erfindung der Beraterkommission noch nicht üblich. Das Berater*innen-Sternchen oder das Binnenversal haben es in die Medien geschafft, aber bis heute nicht in die AGBs helvetischer Medienhäuser. Das zeigt beispielhaft die Resilienz der BK gegenüber Erneuerung.

Adrian Schaffner

| 18. April 2021

Erfunden wurde die BK im letzten Jahrhundert als Entgelt für erbrachte Leistungen «im Rahmen von Insertionen im Schaltergeschäft mit Annoncenagenturen». Was so antiquiert tönt, ist es auch. Der Reklameberater in der männerdominierten Werberwelt schleppte Druckfilme, Clichés oder handgeschnittene Ulanofolien zum Schalter einer Annoncenagentur. Die Tatsache, dass diese Unterlagen druckfertig waren, brachte Erleichterung in der Projektabwicklung und garantierte technisch einwandfreies Material. Eine geldwerte Leistung, die auch bezahlt sein musste. Es dauerte nicht lange, bis andere Vermittler von Werberaum wie Radiostationen, Kinos oder Plakatgesellschaften das Prinzip der BK übernahmen. Auch dort sollten die gelieferten Unterlagen einwandfrei sein.

Schleppen muss heute allenfalls noch der Velokurierdienst, aber auch der immer weniger. Werbemittel werden in aller Regel elektronisch in genau definierten Formaten versendet. Und so fragt man sich natürlich je länger umso mehr, für welche Leistungen eine BK fällig sein soll. Gerade bei digitalen Werbemitteln, die automatisiert und nutzerspezifisch ausgeliefert werden, wird dies besonders deutlich. Ganz zu schweigen von Kontingenten, die auf den elektronischen Distributionskanälen versteigert oder wie im Basar verhandelt werden. Und so wäre es wohl böse zu denken, dass die BK heute bloss noch als willkommener «Zustupf» aus vergangenen Zeiten für eine generell unter Budgetdruck stehende Werbebranche dient. Und dies allenfalls noch bei Kunden, die es im Vertrag nicht eh schon wegbedungen haben.

Ein Zustupf ist die BK nämlich nicht. Bereits im Obligationenrecht steht in Artikel 400 dass alles Erstatte vollumfänglich dem Auftraggebenden zusteht. Ausserdem wäre Kreti und Pleti gar nicht berechtigt, BKs zu beziehen. Früher hat der erlauchte Kreis der VSW gegen einen Ablass von Tausend Franken die Absolution für den rechtmässigen Erhalt einer BK erteilt. Das ist aber kalter Kaffee und hat bereits vor Jahrzehnten manchmal ganz anders funktioniert.

Als junger Grafik-Designer mit ersten eigenen Kunden «so nebenher» ist mir die BK zum ersten Mal völlig unverhofft in Form eines Pöstlers begegnet. Für ein Reisebüro durfte ich Anzeigen im – Gott hab ihn selig – Baslerstab gestalten und platzieren. Wochen später klingelte es an der Tür und es wurden mir per Postauszahlung ein paar Franken bar in die Hand gedrückt. Ich wusste nicht, wie mir geschieht und auch nicht, dass mir dieses Geld eigentlich gar nicht zusteht. Ich hatte damals die naive Meinung, dass der Baslerstab meine Anzeigen offenbar sehr geschätzt hat und sich erkenntlich zeigen wollte. Schliesslich wird man in den vier Jahren Designstudium an einer Grafikfachklasse nicht mit den Eigenheiten des schnöden Mammons im Anzeigengeschäft
vertraut gemacht.

Aber wie verhält es sich heute? Handheben, wer unrechtmässig Kommissionen in die eigene Tasche stopft! Gefeit ist niemand davon und manchmal tauchen Kleinbeträge in Form von BKs nicht immer prominent in einer Buchhaltung auf. Beim Agenturnetzwerk ASW verhält es sich so, dass sich alle Mitgliedsfirmen mit dem ASW-Wertekodex verpflichten, einen fairen und transparenten Umgang mit Rabatten, Nachlässen, Kommissionen und Rückvergütungen zu verfolgen. Oder anders gesagt: Kunden dürfen sicher sein, dass eine Auftragsvergabe an Dritte durch eine ASW Netzwerkagentur nicht durch geldwerte Eigeninteressen gesteuert ist. Ich könnte für meinen Teil sogar gut damit leben, wenn man den Dinosaurier BK in die ewigen Jagdgründe schicken würde. Dann gäbe es auch keine weiteren Diskussionen oder Unklarheiten.

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